Abrechnung:
Wir rechnen in unserer Praxis nach der Gebührenordnung GOT, zuletzt geändert am 27. Juli 2017, für Tierärzte ab.Einsicht finden Sie unter tieraerzteverband.de.
Die GOT ist für alle Tierärzte in Deutschland bindend und enthält die Gebühren für die entsprechenden tierärztlichen Leistungen, darunter fällt z.B. die allgemeine Untersuchung, das Eingeben eines Medikamentes etc., diese werden nach dem Baukastenprinzip aufgerechnet. Kosten für Materialien als da wären beispielsweise angewandte Verband- und Nahtmaterialien, Spritzen, Verbauchsmaterialien für Laboruntersuchungen werden dazu gerechnet. Zusätzlich werden auf alle Leistungen und Medikamente - außer auf abgegebene Futtermittel - 19% Mehrwertsteuer berechnet.